Objektplanung
Hochbau und Ingenieurbau
Als Ingenieurbüro für Bauwesen übernehmen wir, gemäß HOAI 2013 Teil 3 Objektplanung, § 34 Leistungsphasen 1 bis 8, und § 43 Leistungsphasen 1 bis 8, Grundleistungen und besondere Leistungen, z. B.:
- Bauvorlageberechtigung Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen
- Beratung des Bauherrn
- Kundengespräche
- Bauanträge und Bauantragspläne
- Unterflurpläne
- Fluchtpläne
- Projektleitung
- Bauleitung
- Machbarkeitsstudien
- Variantenuntersuchungen
- 3D-Animationen
- Visualisierung von Hochbauten (fotorealistische Darstellung) und unabhängige CAD-Beratung.
Pläne und statistische Berechnungen erstellen wir für Sie im gewünschten Format, zweifach als Original mit allen Listen sowie digital in allen gängigen Dateiformaten (z. B. *dxf, *dwg, *dgn, *pdf, *plt oder *tif).
Mehrfachkopien von Planungsunterlagen und Scannen von Altunterlagen nach Vereinbarung.